Einladungzur ausserordentlichen Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Absolute Invest AG

am Mittwoch, 9. November 2011, 09.30 Uhr, in der Niederlassung der Credit Suisse, Bahnhofstrasse 17, 6301 Zug

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates1. Kapitalherabsetzung

Der Verwaltungsrat beantragt, die im Rahmen des an der ordentlichen Generalversammlung vom 26. Mai 2011 beschlossenen Rückkaufprogrammes erworbenen 925’000 Aktien definitiv zu vernichten, das Aktienkapital entsprechend um CHF 92’500 zu reduzieren und Artikel 3 Absatz 1 der Statuten wie folgt anzupassen:

"§ 3

Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 832'616.80 und ist vollständig liberiert. Es ist eingeteilt in 8'326’168

Inhaberaktien im Nennwert von je CHF 0.10."

2. Durchführung eines weiteren Aktienrückkaufprogrammes

Der Verwaltungsrat beantragt, ihn zu ermächtigen, im Rahmen eines Rückkaufprogrammes über eine zweite Handelslinie an der SIX Swiss Exchange bis zu maximal 10% der ausstehenden Aktien der Gesellschaft zwecks nachfolgender Vernichtung der Aktien durch Kapitalherabsetzung zurückzukaufen. Der effektive Umfang des Rückkaufs wird einerseits durch die frei verfügbare Liquidität der Gesellschaft und andererseits durch das Angebot auf der zweiten Handelslinie bestimmt. Der Aktienrückkauf hat im Zeitraum zwischen dem 11. November 2011 und der ordentlichen Generalversammlung

2012 stattzufinden.

Absolute Invest AG verfügt seit dem 17. August 2011 (Datum der Handelsregistereintragung der letzten Kapitalherabsetzung) über Kapitaleinlagereserven gemäss Art. 20 Abs. 3 DBG und Art. 5 Abs. 1bis VStG im Umfang von CHF 226'573'789 sowie über übrige allgemeine Reserven im Umfang von CHF 58’149. Die Rückkäufe werden den Kapitaleinlagereserven

belastet und können deshalb ohne Abführung der Verrechnungssteuer erfolgen bzw. führen bei den Aktionären, welche die Aktien im Privatvermögen halten, zu keinen Einkommenssteuerfolgen.

Unterlagen

Die Anträge des Verwaltungsrates liegen ab 18. Oktober 2011 am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht auf und können bei der Gesellschaft (Absolute Invest AG, c/o Credit Suisse, Bahnhofstrasse 17, 6301 Zug) oder über das Internet (http://www.absoluteinvest.ch) bezogen werden.

Zutrittskarten

Aktionäre, die an der ausserordentlichen Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wollen, können die Zutritts- und Stimmkarte mit dem Stimmmaterial bis spätestens 2. November 2011 gegen eine Sperrbescheinigung (mit Sperrvermerk bis am 10. November 2011) bei Absolute Investment Services AG, Frau Janique Luyet, Börsenstrasse 26, 8001 Zürich, beziehen.
An der ausserordentlichen Generalversammlung werden keine Zutrittskarten aus- gegeben.

Vollmachterteilung

Aktionäre, die der ausserordentlichen Generalversammlung nicht beiwohnen können, werden gebeten, sich wie folgt vertreten zu lassen:
a) durch einen anderen Aktionär: Vollmacht auf der Zutrittskarte ausfüllen und ihm diese mitgeben;
b) durch die Depotbank: Vollmacht auf der Zutrittskarte ausfüllen und diese der
Depotbank senden;
c) durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Sinne von Art. 689c OR: Vollmacht auf der Zutrittskarte ausfüllen und zusammen mit den schriftlichen Abstimmungsweisungen direkt an Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Aepli, Poststrasse 6, Postfach 1247, 6301 Zug, senden. Herr Dr. Michael Aepli wird gemäss den von Ihnen erhaltenen Weisungen stimmen. Bei fehlenden Weisungen stimmt der unabhängige Stimmrechtsvertreter gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates;
d) durch die Gesellschaft: Wenn Sie Ihre Vollmacht unterschreiben und ohne Weisungen für die Stimmabgabe unserer Gesellschaft zustellen, werden wir dafür besorgt sein, dass Ihr Stimmrecht im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrates ausgeübt wird.

Depotvertreter

Depotvertreter im Sinne von Art. 689d OR werden gebeten, der Gesellschaft die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis am 2. November 2011 bekannt zu geben und sich am Tag der ausserordentlichen Generalversammlung bei der Eingangskontrolle zu melden. Als Depotvertreter gelten die dem Bundesgesetz über Banken und Sparkassen vom 8. November 1934 unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter.

Zug, 18. Oktober 2011 Absolute Invest AG

Thomas Amstutz
Verwaltungsratspräsident